Wichtige Frist für Unternehmen läuft ab
Meldefrist zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen endet am 31. März
Private und öffentliche Arbeitgeber mit zwanzig oder mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Eine entsprechende Meldung muss bis spätestens 31. März erfolgen, darauf hat jetzt die Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar aufmerksam gemacht. Die erforderliche Software IW-Elan (ehemals REHADAT-Elan) für das Anzeigejahr 2017 kann durch die Unternehmen von der Homepage
http://www.iw-elan.de heruntergeladen werden. Bei Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich hessische Unternehmen an die Mailadresse
ed.rutnegastiebra(ta)VZA-VABS-SO.niaM-trufknarF oder die Faxnummer 069 21719105063 wenden. Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen möchten, können sie sich direkt mit ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice in Verbindung setzen oder die gebührenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 20 anwählen.
Textquelle: Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar
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